„Handwerkerbonus“ - stellen Sie jetzt Ihren Antrag!

Mit dem „Handwerkerbonus“ erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen eines Handwerkers oder befugten Unternehmens in Anspruch genommen werden. Die österreichische Bundesregierung stellt dafür 2016  bis zu 20 Mio. Euro bereit. Abhängig vom Wirtschaftswachstum stehen gegebenenfalls auch 2017 bis zu 20 Mio. Euro an Förderung zur Verfügung. Anträge können ab 04.07.2016 gestellt und nur solange gefördert werden wie Budgetmittel vorhanden sind.  Informationen zum noch vorhandenen Förderungsbudget finden Sie im Internet unter https://www.meinefoerderung.at/hwbweb/

 

 

 


So funktioniert der „Handwerkerbonus“


  • Einreichen können ausschließlich natürliche Personen, die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben.
  • Pro AntragstellerIn und Jahr kann für EIN Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) EIN Förderungsantrag gestellt werden. Wird das Förderungsbudget vor Ende der Einreichfrist vollständig ausgeschöpft, wird die Aktion beendet und eine Antragstellung bzw. Auszahlung weiterer Förderungen ist nicht mehr möglich.
  •  Gefördert werden ausschließlich Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten. Der Leistungszeitraum und das Datum der eingereichten Endrechnungen müssen im Zeitraum 01.06.2016 bis 31.12.2017 liegen. Wenn keine Fördermittel für das Jahr 2017 zur Verfügung stehen, müssen die Arbeitsleistungen zwischen 01.06.2016 und 31.12.2016 durchgeführt werden und auch das Endrechnungsdatum muss in diesem Zeitraum liegen.
  •  Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Maßnahmen möglich. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Endrechnung bereits vorliegen und die Rechnungssumme an den Handwerker bzw. das befugte Unternehmen bezahlt worden sein. Dies ist mittels Überweisungsbeleg, Kontoauszug, Beleg gemäß §132a BAO (z.B.: Registrierkassenbeleg) usw. nachzuweisen. Die Kosten für die Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung mindestens 200 Euro (exkl. Umsatzsteuer) betragen.
  •  Die Förderung beträgt pro Wohnobjekt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (=Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro.


Alle geforderten Antragsunterlagen sind gesammelt an eine Bausparkassenzentrale zu übermitteln. Anträge können auch bei einer zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filiale zur Weiterleitung an eine Bausparkassenzentrale abgegeben werden.

Das Antragsformular sowie weitere Informationen zur Förderungsaktion und zu den Förderungsvoraussetzungen finden Sie im Download-Bereich auf der rechten Seite. Die Bausparkassen stehen bei Fragen gerne beratend zur Seite.

Was wird gefördert?

  • Elektro-, Gas- und  Wasserinstallationen
  • Sanierung von Sanitäranlagen
  • Malerarbeiten
  • Verlegung von Wand- und Bodenfliesen
  • Wartung von Heizungsanlagen (Wartungsarbeiten, insofern diese nicht gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben sind)