wärmepumpen

Dazu gibt es folgende Förderungen:

 

a) von der Tiroler Landesregierung, gültig ab 01.04.09

 

25 % der förderbaren Gesamtkosten

Detailbeschreibung:

Das Amt der Tiroler Landesregierung fördert im Zuge der Wohnhaussanierung unter anderem Maßnahmen, die zur Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstosses führen. Dazu gehört natürlich auch der Einbau einer Wärmepumpe. Bedingungen sind, dass die Baubewilligung des Gebäude mind. 10 Jahre zurückliegt und das Haus/Wohnung zu dauernden Wohnzwecken dient.

Der einmalige Zuschuss beträgt 25 % der förderbaren Gesamtkosten (Rechnungssumme). Zu den förderbaren Gesamtkosten zählen die neue Wärmepumpe samt Regelung, ein neuer Boiler und alle anderen Materialien und Arbeiten, die unmittelbar zum Wärmepumpeneinbau notwendig sind.

Zeitlich wird um die Förderung üblicherweise nach Durchführung der Maßnahme angesucht (Frist: bis zu 18 Monate nachher)

Im Neubau gibt es unter den Kriterien der neuen Wohnbauförderung 2 Punkte für den Einbau einer Wärmepumpe. Die direkte Förderhöhe errechnet sich aus den zwei Punkten x 8 € x förderbare Nutzfläche in m².

Die maximale förderbare Nutzfläche beträgt für 1 - 2 Personen 85 m², für 3 Personen 95 m², für 4 und mehr Personen 110 m².

Auskünfte beim Amt der Tiroler Landesregierung unter 0512 / 508 Abtlg. Wohnhaussanierung oder im Wohnbaureferat der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft.

 

b) von der Tiroler Wasserkraftwerke AG (TIWAG)

 

bis zu € 150,00 pro kW elektrischer Anschlussleistung (x2 bei Effizienzbonus)

Detailbeschreibung:

Die Förderung bezieht sich auf neue, hochqualitative Wärmepumpenanlagen, die Wärme für die Raumheizung liefern. Auch der Ersatz alter durch neue Wärmepumpenaggregate wird gefördert. Der Förderwerber, der natürlich auch Kunde der TIWAG sein muss, erhält einen einmaligen Zuschuss von max. € 150,00 pro Kilowatt installierter elektrischer Leistung der Wärmepumpe. Die förderbare Obergrenze beträgt 10 kW.

Dabei gibt es als Grundförderung € 100,00 pro kW. Als so genannten Qualitätsbonus erhält man € 50,00 pro kW bei Einbau einer Wärmepumpe mit Gütesiegel und bei Ausführung durch einen zertifizierten Wärmepumpen-Installateur oder bei Planung und Abnahme durch einen geprüften Wärmepumpen-Planer.

Werden bestimmte Leistungszahlen der Wärmepumpe eingehalten, kommt es zu einer Verdoppelung der Förderung:

COP>= 3,8 mit Wärmequelle Luft

COP>= 4,4 mit Wärmequelle Erdreich

COP>= 5,5 mit Wärmequelle Grundwasser

Zeitlich wird um die Förderung üblicherweise nach Durchführung der Maßnahme (bis 3 Monate nach Fertigstellung) angesucht.

Auskünfte bei der Energieberatung der TIWAG / Salurnerstraße 15/III / 6010 Innsbruck, Tel. 0512 23456

MEISTERBETRIEB
Installationen Martin Mair

Kaisheimerstrasse 3 

A-6422 Stams / Tirol 

Tel: 05263 / 51720

Mobil: 0650 / 8223107 

FAX: 0512 / 2199212414

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Unsere Bürozeiten:

Montag bis Freitag:
07:30 bis 11:30 Uhr 

Nachmittag:
nach telefonischer Vereinbarung

Qualitätshandewerk Tirol geprüft!, Installationen Mair Qualitätshandewerk Tirol geprüft!

24. April 2012 ist es wieder möglich um eine Förderung über eine Photovoltaikanlage anzusuchen.

Achtung Aktion Kesseltausch für 2012 hat begonnen.

Weitere Infos finden sie hier.

Kesseltauschaktion 2012