Dazu gibt es folgende Förderungen
a) Von der Kommunalkredit PC GmbH (= Förderstelle des Bundes)
30 % der Gesamtinvestition
Zielgruppe dieser Förderung sidn Gastronomie-, Hotellerie-, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie konfessionelle Einrichtungen. Gefördert werden Umstellungen bzw. Einbauten zu betrieblichen Energiesparmaßnahmen, wozu auch eindeutig der Wärmepumpeneinbau zählt. Der Fördersatz beträgt 30 %, wobei als Bemessungsgrundlage jeweils die Gesamtinvestition, die zur Neuerrichtung der Anlage möglich ist, herangezogen wird.
Bedingung ist, dass durch den Einbau der Anlage eine wesentliche Energieeinsparung erzielt werden kann.
Zeitlich muß vor Baubeginn um die Förderung angesucht werden.
Auskünfte erteilt die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, Tel. 01 / 31631-280.
b) von der Tiroler Wasserkraftwerke AG (TIWAG)
bis zu € 150,00 pro kW elektrischer Anschlussleistung (x2 bei Effizienzbonus)
Detailbeschreibung:
Die Förderung bezieht sich auf neue, hochqualitative Wärmepumpenanlagen, die Wärme für die Raumheizung liefern. Auch der Ersatz alter durch neue Wärmepumpenaggregate wird gefördert. Der Förderwerber, der natürlich auch Kunde der TIWAG sein muss, erhält einen einmaligen Zuschuss von max. € 150,00 pro Kilowatt installierter elektrischer Leistung der Wärmepumpe. Die förderbare Obergrenze beträgt 10 kW.
Dabei gibt es als Grundförderung € 100,00 pro kW. Als so genannten Qualitätsbonus erhält man € 50,00 pro kW bei Einbau einer Wärmepumpe mit Gütesiegel und bei Ausführung durch einen zertifizierten Wärmepumpen-Installateur oder bei Planung und Abnahme durch einen geprüften Wärmepumpen-Planer.
Werden bestimmte Leistungszahlen der Wärmepumpe eingehalten, kommt es zu einer Verdoppelung der Förderung:
COP>= 3,8 mit Wärmequelle Luft
COP>= 4,4 mit Wärmequelle Erdreich
COP>= 5,5 mit Wärmequelle Grundwasser
Zeitlich wird um die Förderung üblicherweise nach Durchführung der Maßnahme (bis 3 Monate nach Fertigstellung) angesucht. Die Förderung ist vorab einmal bis 31.12.2008 befristet.
Auskünfte bei der Energieberatung der TIWAG / Salurnerstraße 15/III / 6010 Innsbruck, Tel. 0512 23456
c) Abteilung Wirtschaftsförderung / Amt der Tiroler Landesregierung (= Förderstelle des Landes)
zusätzlich 10 % der Gesamtinvestition
Zielgruppe und Förderungsbedingungen sind ähnlich jenen der KommunalkreditPC GmbH, wobei hier nur Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft förderungswürdig sind. Der einmalige Zuschuss des Landes Tirol beträgt 10 % der nachgewiesenen Gesamtanlagenkosten. Die Investitionssumme muß zwischen € 1.000,00 und € 300.000,00 liegen.
Zeitlich muß vor Baubeginn um die Förderung angesucht werden.
Auskünfte erteilt das Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Id Wirtschaftsförderung, Heilliggeiststraße 7, 620 Innsbruck, Tel. 0512 / 508-3213
Doppelförderungen von Bund und Land sind möglich und auch üblich (30% + 10% = 40%)
