Dazu gibt es folgende Förderungen
a) Von der Kommunalkredit PC GmbH (= Förderstelle des Bundes)
Was wird gefördert?
Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung inklusive Verrohrung, Wärmespeicher und Verteilernetzen mit einer maximalen Kollektorfläche bis 100 m².
Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebs mit marktbestimmender Tätigkeit sowie konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.
Wie hoch ist die Förderung?
Pauschale von EUR 100,00/m² bei Standardkollektoren bzw. EUR 150,00/m² bei Vakuumkollektoren, jedoch max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (als "De-minimis"-Beihilfe). Eur 300,00 Zuschlag für externe Energieberatung möglich.
Voraussetzungen
Ansuchen nach Umsetzung, jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung.
Auskünfte erteilt die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, Tel. 01 / 31631 - 240
Gerne sind auch wir Ihnen unter der Nummer 0650/8223108 behilflich
b) Abteilung Wirtschaftsförderung / Amt der Tiroler Landesregierung (= Förderstelle des Landes)
zusätzlich 10 % der Gesamtinvestition
Zielgruppe und Förderungsbedingungen sind ähnlich jenen der Kommunalkredit PC GmbH (s. oben). Der einmalige Zuschuss des Landes Tirol beträgt 10 % der nachgewiesenen Investitionskosten zur Errichtung der Gesamtanlage. Pro m² Kollektorfläche müssen mind. 50 ltr. Wasserspeichervolumen (Boiler und/oder Puffer) eingebaut werden. Die Investitionssumme muß zwischen € 5.000,00 und € 200.000,00 liegen.
Zeitlich muß um die Förderung vor Baubeginn angesucht werden.
Auskünfte erteilt das Amt der Tiroler Landesregierung, Abtlg. Id Wirtschaftsförderung, Heiliggeiststraße 7 - 9, 6020 Innsbruck, Tel. 0512 / 508-3213
Doppelförderung von Bund und Land sind möglich und auch üblich (30%+10% = 40%)
