pelletsanlage
Von der Tiroler Landesregierung, gültig ab 01.04.09
wenn Sie die Pelletsanlage in ein bestehendes Gebäude einbauen gibt es
25 % Wohnhaussanierung
Das Amt der Tiroler Landesregierung fördert im Zuge der Wohnhaussanierung unter anderem Maßnahmen, die zur Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstosses führen. Dazu gehört natürlich auch der Einbau einer neuen Pelletsanlage. Bedingungen sind, dass die Baubewilligung des Gebäudes mind. 10 Jahre zurückliegt und das Haus/Wohnung zu dauernden Wohnzwecken dient.
Der einmalige Zuschuss beträgt 25 % der förderbaren Gesamtkosten (Rechnungssumme). Zu den förderbaren Kosten gehören der neue Kessel samt Austragung und Regelung, ein neuer Boiler, eine etwaige Kaminisanierung und alle Materialien und Arbeiten, die zum Kesseltausch notwendig sind.
Zeitlich wird die Förderung üblicherweise nach Durchführung der Maßnahmen angesucht (Frist: bis zu 18 Monate nachher).
Weitere Auskünfte erteilt die BH Ihres jewiligen Bezirks:
Innsbruck Land:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 5. Stock, Zi. 471
6020 Innsbruck
Tel. 0512 / 508-2752
Innsbruck Stadt:
Stadtmagistrat Innsbruck
MA IV / Amt für Wohnungsservice - Wohnbauförderung
Fallmerayerstraße 1
6010 Innsbruck
Tel. 0512 / 5360
Imst:
Bezirkshauptmannschaft Imst
Stadtplatz 1
6460 Imst
Tel. 05412 / 6996
Landeck:
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Innstraße 5
6500 Landeck
Tel. 05442 / 6996
Kufstein:
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bozner Platz 1 - 2
6330 Kufstein
Tel. 05372 / 606
Schwaz:
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Franz-Josef-Straße 25
6130 Schwaz
Tel. 05242 / 6931
Kitzbühel:
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Hinterstadt 28
6370 Kitzbühel
Tel. 05356 / 62131
Reutte:
Bezirkshauptmannschaft Reutte
Obermarkt 5 - 7
6600 Reutte
Tel. 05672 / 6996
Osttirol:
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Dolomitenstraße 3
9900 Lienz
Tel. 04852 / 6633
