heizkesseltausch

Mind. 25 % der förderbaren Gesamtkosten, gültig ab 01.04.09

Das Amt der Tiroler Landesregierung fördert im Zuge der Wohnhaussanierung unter anderem Maßnahmen, die zur Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstosses führen. Dazu gehört natürlich auch ein Heizkesseltausch. Bedingungen sind, dass die Baubewilligung des Gebäudes mind. 10 Jahre zurückliegt und das Haus/Wohnung zu dauernden Wohnzwecken dient.

Der einmalige Zuschuss beträgt beim Einbau eines neuen

- Biomassekessels 25 %
- Wärmepumpe 25 % (Leistungszahl mind. 1 : 4)
- Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung 25 %

der förderbaren Gesamtkosten (Rechnungssumme), dazu gehört der neue Kessel, ein neuer Boiler, eine etwaige Kaminsanierung und alle Materialien und Arbeiten, die zum Kesseltausch notwendig sind.

Die Installation (Erstinstallation, Austausch) einer Erdgas-Brennwertanlage oder (abweichend vom Grundsatz des Einsatzes innovativer klimarelevanter Systeme) der Austausch (nicht Erstinstallation) alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis flüssiger fossiler Brennstoffe gegen Öl-Brennwertsysteme stellt eine förderbare Maßnahme dar, wenn

  • eine Kombination mit einer thermischen Solaranlage erfolgt
  • für Gebäude, die noch nicht thermisch saniert wurden, ein Energieausweis mit entsprechenden Ratschlägen und Empfehlungen vorgelegt wird
  • keine Möglichkeit für einen Anschluss an ein Fernwärmenetz besteht
  • aus Gründen der Luftreinhaltung oder aufgrund mangelnder Zulieferungs- und/oder Lagerungsmöglichkeiten der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Zeitlich wird um die Förderung üblicherweise nach Durchführung der Maßnahmen angesucht (Frist: bis zu 18 Monate nachher).

Weitere Auskünfte erteilt die BH Ihres jewiligen Bezirks:

 

Innsbruck Land:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 5. Stock, Zi. 471
6020 Innsbruck
Tel. 0512 / 508-2752

Innsbruck Stadt:
Stadtmagistrat Innsbruck
MA IV / Amt für Wohnungsservice - Wohnbauförderung
Fallmerayerstraße 1
6010 Innsbruck
Tel. 0512 / 5360

Imst:
Bezirkshauptmannschaft Imst
Stadtplatz 1
6460 Imst
Tel. 05412 / 6996

Landeck:
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Innstraße 5
6500 Landeck
Tel. 05442 / 6996

Kufstein:
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bozner Platz 1 - 2
6330 Kufstein
Tel. 05372 / 606

Schwaz:
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Franz-Josef-Straße 25
6130 Schwaz
Tel. 05242 / 6931

Kitzbühel:
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Hinterstadt 28
6370 Kitzbühel
Tel. 05356 / 62131

Reutte:
Bezirkshauptmannschaft Reutte
Obermarkt 5 - 7
6600 Reutte
Tel. 05672 / 6996

Osttirol:
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Dolomitenstraße 3
9900 Lienz
Tel. 04852 / 6633

MEISTERBETRIEB
Installationen Martin Mair

Kaisheimerstrasse 3 

A-6422 Stams / Tirol 

Tel: 05263 / 51720

Mobil: 0650 / 8223107 

FAX: 0512 / 2199212414

office@installationen-mair.com

Unsere Bürozeiten:

Montag bis Freitag:
07:30 bis 11:30 Uhr 

Nachmittag:
nach telefonischer Vereinbarung

Qualitätshandewerk Tirol geprüft!, Installationen Mair Qualitätshandewerk Tirol geprüft!

24. April 2012 ist es wieder möglich um eine Förderung über eine Photovoltaikanlage anzusuchen.

Achtung Aktion Kesseltausch für 2012 hat begonnen.

Weitere Infos finden sie hier.

Kesseltauschaktion 2012